Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend und differenziert für die im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses liegenden Grundstücke ermittelt. Grundlage sind die Kaufverträge innerhalb des Gemeindegebietes Sontheim an der Brenz. In Baden-Württemberg sind die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres zu ermitteln und bis spätestens am 30. Juni des Folgejahres ortsüblich bekannt zu geben.
Ansprechpartner: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Brenzer Straße 25
89567 Sontheim an der Brenz
Tel. 0 73 25 / 17 24
Fax 0 73 25 / 17 47
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