Das kommunale Corona-Schnelltestcenter der Gemeinde Sontheim an der Brenz, das kurzfristig in Zusammenarbeit mit der Hausarztpraxis Sontheim und der örtlichen DRK Bereitschaft Sontheim eingerichtet wurde, ist erfolgreich gestartet.
Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich in der Hermann-Eberhardt-Halle (Sporthalle) mit Antigen-Schnelltests kostenlos testen zu lassen.
Bis voraussichtlich zum 30.03.2021 soll das Kommunale Abstrich-Zentrum vorerst betrieben werden.
Die Gemeinde Sontheim bietet folgende Termine an:
Dienstags 15 bis 17 Uhr – Entnahme durch die HAPS Sontheim, Frau Dr. medic. Cira
Freitags 15 bis 17 Uhr – Entnahme durch DRK Bereitschaft Sontheim
Ort: Hermann-Eberhardt-Halle Sontheim an der Brenz (Sporthalle)
Um das Angebot eines Antigen-Schnelltests nutzen zu können, ist eine telefonische Voranmeldung während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung mindestens einen Tag vor dem jeweiligen Testtag unter der Telefon-Nr. 07325/17-51 notwendig.
Es werden nur Personen getestet, die sich angemeldet haben und keine Symptome aufweisen. Sollten Sie grippeartige Symptome wie beispielsweise Fieber, Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Durchfall haben, so wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausarzt und kommen keinesfalls in das Testcenter.
Das Testangebot richtet sich insbesondere an folgende Personengruppen, die bislang keinen Testanspruch hatten:
- In Kontakt mit vulnerablen Personengruppen stehende Personen, wie z.B. pflegende Angehörige
- Personen, die ein hohes Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld hatten oder haben (z.B. Beschäftigte in Schulen und Kitas, Polizei, Justiz, Verwaltung)
- Schülerinnen und Schüler und deren Eltern
- Beschäftigte in der Jugendhilfe
- Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Sie benötigen hierfür keinen Nachweis oder Bescheinigung. Sämtliche zu testenden Personen müssen vor Betreten eine Händedesinfektion durchführen und eine korrekt sitzende medizinische Maske oder einen Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, tragen.
Ein negatives Testergebnis wird nach etwa 15 Minuten schriftlich bescheinigt. Sollte der Antigen-Schnelltest positiv ausfallen, erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt. Dieses führt den PCR-Bestätigungstest durch und übernimmt die Kontaktpersonennachverfolgung.