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Liebe Leserinnen und Leser,

die aktuelle Neuregelung der Corona-Verordnung verpflichtet uns leider dazu, auch für immunisierte Erwachsene ab morgen, den 04.12.2021 den Zutritt zu unseren Räumen nur nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises zu gestatten. Das heißt: Nur wenn Sie entweder genesen oder geimpft sind und einen entsprechenden Test vorweisen, können Sie die Ortsbücherei besuchen. Nur Personen, die bereits geboostert sind, müssen keinen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.

Die Rückgabe und Abholung von Medien ist für nicht immunisierte Personen möglich.

Kinder, die noch nicht eingeschult sind, und ungeimpfte Schülerinnen und Schüler aller Schularten bis einschließlich 17 Jahren sind  in der Alarmstufe von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen.

Maskenpflicht, Abstandsgebot und die Pflicht zur Hinterlassung der Kontaktdaten gelten weiterhin.

Bitte denken Sie bei Ihren Bibliotheksbesuchen daran, ihren Impf- oder Genesenen und Ihren Testnachweis mitzubringen!