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Ab Mittwoch, 12. Januar 2022 müssen Besucherinnen und Besucher ab Vollendung des 18. Lebensjahres  während des Aufenthaltes im Rathaus der Gemeinde eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.

Weiterhin müssen die Besucher wie bislang für den Zugang zum Rathaus der Gemeinde Sontheim an der Brenz einen 3-G-Nachweis (nicht immunisierte Personen müssen einen tagesaktuellen Antigen- oder PCR-Test, immunisierte Personen einen Genesesnnachweis bzw. digitalen Impfnachweis) vorlegen. Die Besucher /innen haben zum Zwecke der Identititäsfeststellung ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.

Bitte beachten Sie, dass diese Neuregelung für alle Termine in der Gemeindeverwaltung gilt.

Vielen Dank.

Ihre Gemeindeverwaltung Sontheim an der Brenz