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waldbrandAlljährlich werden Bäume und Sträucher geschnitten und vertrocknete Pflanzenstängel, Blätter usw. im Garten aufgeräumt. Grundsätzlich sollten die anfallenden pflanzlichen Abfälle kompostiert werden.

Leider kommt es immer wieder vor, dass sie einfach verbrannt werden. Dies ist jedoch nur im Außenbereich, also auf Grundstücken außerhalb der bebauten Ortslage zulässig und auch dort nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Gegenwärtig besteht akute Waldbrandgefahr. Aus diesem Grund kann gegenwärtig dem Verbrennen der pflanzlichen Gartenabfälle von Seiten der Gemeinde nicht zugestimmt werden. Wir bitten um entsprechende Beachtung!