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Am 12. September ist wieder Tag des offenen Denkmals. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat ihren Tag des offenen Denkmals unter das Motto „Schein & Sein“ gestellt.
Auch das Schloss Brenz nimmt traditionell am Tag des offenen Denkmals teil. Bei kostenlosem Eintritt bietet sich in der Zeit von 13 bis 17 Uhr die Gelegenheit, die Räume des Schlosses mit Ausnahme des Rittersaales zu entdecken und die Austellungsgegenstände genau unter die Lupe zu nehmen. Wie in den vergangenen Jahren wird der Tag des offenen Denkmals vom Förderverein Schloss Brenz e.V. gestaltet. Der Förderverein bietet eine Bewirtung mit Kaffee und Kuchen sowie einen kleinen Imbiss an.
Der Tag des offenen Denkmals gilt als die größte Kulturveranstaltung der Bundesrepublik. Am Sonntag, 12. September, öffnen sich bundesweit die Türen von mehr als 7500 Denkmalen. Der Tag ist 1993 von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz ins Leben gerufen worden, die das Programm seither koordiniert.
Für BesucherInnen des Schlosses gelten die Regeln der aktuellen Corona-Verordnung des lLndes Baden-Württemberg, insbesondere die 3G-Regel und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske in den Innenräumen.
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Frohe Kunde hat heute die Gemeinde Sontheim per Brief vom Regierungspräsidium Stuttgart erreicht. Die Bundesrepublik Deutschland fördert mit einem Betrag von 38.703 € den qualitativen Ausbau der Ganztagesbetreuung am Schulzentrum Sontheim. Mit diesen Fördermitteln ist insbesondere vorgesehen, die Spielmöglichkeiten im Außengelände der Grundschule zu verbessern.
Die notwendigen Arbeiten hierfür hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung bereits vergeben. Die Arbeiten müssen bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Gegenwärtig ist die Verwaltung zuversichtlich, dies umsetzen zu können. Wermutstropfen ist, dass sich die Gemeindemit 30% der Kosten beteiligen muss, die Gesamtkosten sind auf 55.290 € berechnet.
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Die Gemeinde Sontheim an der Brenz führte im Zeitraum vom 23.07.2021 bis zum 30.07.2021 eine Geschwindigkeitsmessung innerorts im Sachsenhauser Weg ortsauswärts durch. Hier gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Nach Mitteilung von Anwohnern wird immer wieder gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen.
Nach Auswertung des Messprotokolls wurden im Messzeitraum bei 7 Messtagen insgesamt ca. 5500 Fahrzeuge festgestellt. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde dabei von 4133 Fahrzeugen im Meßzeitraum überschritten, wobei von 170 Fahrzeugen die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten wurde. Somit hielten rund 75 % der Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht ein, erfreulich ist aber, dass nur ca. 3 % der Verkehrsteilnehmer die früher zulässige Geschwindigkeit innerorts von 50 km/h überschritten haben.
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Das Schloss Brenz kann mit der AlbCard des Schwäbischen Alb Tourismus kostenlos besucht werden. Die Gemeinde Sontheim an der Brenz ist eine Kooperation mit dem Schwäbischen Alb Tourismus eingegangen. Die AlbCard wird den Übernachtungsgästen von den AlbCard-Gastgebern ausgehändigt. Mit der Karte genießt der Gast zahlreiche Erlebnisse kostenlos und Tag für Tag aufs Neue. Dies ermöglicht den Gästen während Ihres Aufenthalts im Gebiet der Schwäbischen Alb, die kostenfreie Nutzung von über 120 verschiedenen Attraktionen und Erlebnisse sowie die kostenlose Benutzung des ÖPNV auf der Schwäbischen Alb und im nahen Umfeld. Und eine Attraktion davon ist der Besuch des Schlosses in Brenz.
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Die Gemeinde Sontheim an der Brenz führte im Zeitraum vom 18.06.2021 bis zum 02.08.2021 eine Geschwindigkeitsmessung innerorts in der Bächinger Straße ortseinwärts durch. Hier gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Nach Mitteilung von Anwohnern wird immer wieder gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen.
Nach Auswertung des Messprotokolls wurden im Messzeitraum bei ca 25 Messtagen insgesamt ca. 7700 Fahrzeuge festgestellt. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde dabei von 3053 Fahrzeugen im Meßzeitraum überschritten, wobei von 121 Fahrzeugen die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten wurde. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug 77 km/h. Somit hielten rund 40% der Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht ein, erfreulich ist aber, dass nur ca. 1,6 % der Verkehrsteilnehmer die früher zulässige Geschwindigkeit innerorts von 50 km/h überschritten haben.