Hauptinhalt

Der Sachsenhauser Weg ist aufgrund von Kanalarbeiten vom 29.11.2021 bis 02.12.2021 voll gesperrt.

Wir bitten um Beachtung.

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Heidenheim hat heute nach der neu gefassten CoronaVO die Feststellung getroffen, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis an zwei aufeinander folgenden Tagen bei über 500 lag. Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises Heidenheim finden Sie hier.

Dadurch gelten ab morgen Donnerstag, den 25. November 2021, folgende Regelungen über weitergehende lokale Beschränkungen:

  • Nicht-immunisierten Kundinnen und Kunden ist der Zutritt zu Betrieben des Einzelhandels und zu Märkten, mit Ausnahme von Betrieben und Märkten der Grundversorgung, nicht gestattet. Als Betriebe und Märkte der Grundversorgen gelten:
    Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel
    (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte
  • Abholangebote und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels sind für nicht-immunisierte Kundinnen und Kunden ohne Einschränkung zulässig.
  • Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.

Die ab dem 24.11.2021 geltenden Regelungen zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier

Wiederholungstermine
Corona-Schutzimpfung

#dranbleiben - Impfaktion ohne Termin!

Aufgrund der großen Anzahl an Impfwilligen haben sich die Impfärzte mit Ihrem Team bereit erklärt, erneut am

Montag, den 22. November 2021 von 13 bis 18 Uhr und

                     Montag, den 06. Dezember 2021 von 13 bis 18 Uhr

in die ehemalige Grundschule Brenz (Turnstraße 33) nach Sontheim an der Brenz zu kommen und Impfungen gegen den Corona-Virus durchzuführen.

Geimpft werden können alle Impfwilligen. Egal, ob es sich um eine Erst-, Zweit- oder Dritt-Impfung handelt. Es stehen alle Impfstoffe parat und jeder Impfwillige kann sich impfen lassen. Die Zweitimpfung kann bereits nach einem Zeitraum von 3 – 6 Wochen erfolgen.

Bitte beachten: Die Dritt-Impfung ist erst 6 Monate nach der Zweit-Impfung möglich.

Mitzubringen sind:

  • Krankenkarte oder Personalausweis
  • Impfausweis (wenn vorhanden)

Corona-Schutzimpfung ohne Termin in Sontheim an der Brenz

#dranbleiben - Impfaktion ohne Termin!

Durch die erhöhte Anzahl an mobilen Corona-Impfteams durch die Landesregierung können wir nun auch in Sontheim an der Brenz einen Impftermin kurzfristig anbieten.

Das MIT (Mobile Impf-Team) Ulm kommt am

Montag, den 15. November 2021 von 13 bis 18 Uhr

in die ehemalige Grundschule Brenz (Turnstraße 33) nach Sontheim an der Brenz.

Geimpft werden können alle Impfwilligen. Egal, ob es sich um eine Erst-, Zweit- oder Dritt-Impfung handelt. Das MIT hat alle Impfstoffe parat und jeder Impfwillige kann sich impfen lassen.

Bitte beachten: Die Dritt-Impfung ist erst 6 Monate nach der Zweit-Impfung möglich.

Mitzubringen sind:

  • Krankenkarte oder Personalausweis
  • Impfausweis (wenn vorhanden)

Am Montag, den 08.11.2021 bleibt die Gemeindeverwaltung aus organisatorischen Gründen bis 9.00 Uhr geschlossen.

Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung