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Die nächsten Termine für Corona-Schutzimpfungen durch das mobile Impfteam in der ehemaligen Grundschule Brenz (Turnstraße 33) -voraussichtlich mit dem Impfstoff „Moderna“- finden wie folgt statt:
Donnerstag 16.12.2021 13 bis 18 Uhr
Montag 20.12.2021 13 bis 18 Uhr
Montag 27.12.2021 10 bis 15 Uhr
Donnerstag 30.12.2021 10 bis 15 Uhr
Montag 03.01.2022 10 bis 15 Uhr
Sonntag 09.01.2022 10 bis 15 Uhr
Donnerstag 13.01.2022 10 bis 15 Uhr
Mitzubringen sind:
• Personalausweis und Krankenkarte
• Impfausweis
Es wird darum gebeten, die für das Impfen weiteren notwendigen Dokumente – das sind die Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt – wenn möglich schon vorab zu unterschreiben und ebenfalls mitzubringen. Damit kann die vor dem Impfen erforderliche Registrierung schneller voranschreiten.
Die Dokumente finden Sie auf der Corona-Website des Landkreises unter
www.info-corona-lrahdh.de/impfen
Bitte beachten!!!!! Aufgrund der Rationierung von BioNTech gilt bis auf Weiteres:
• BioNTech für Erstimpfungen für Personen unter 30 und für Schwangere
• BioNTech für Zweitimpfung nach Erstimpfung mit BioNTech
• Moderna für Auffrischimpfungen nach Grundimmunisierung (jeder Impfstoff) für über 30-jährige Personen und für Nicht-Schwangere
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Die Wasserzählerablesung erfolgt künftig per Postkarte (Selbstablesekarte) oder online über unsere Homepage.
Auf der Selbstablesekarte befinden sich alle wichtige Informationen zu Ihrer Ablesung.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihren Zählerstand online mitzuteilen, benötigen Sie zum Einloggen in das Portal Ihre individuelle Ablese- und Strichcodenummer, die auf der Ablesekarte zu finden ist.
Zur Ablesung:
https://www1.dpeps.de/zaehlerw/zaehlerw.nav?evu=5720
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Der Sachsenhauser Weg ist aufgrund von Kanalarbeiten vom 29.11.2021 bis 02.12.2021 voll gesperrt.
Wir bitten um Beachtung.
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Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Heidenheim hat heute nach der neu gefassten CoronaVO die Feststellung getroffen, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis an zwei aufeinander folgenden Tagen bei ĂĽber 500 lag. Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises Heidenheim finden Sie hier.
Dadurch gelten ab morgen Donnerstag, den 25. November 2021, folgende Regelungen über weitergehende lokale Beschränkungen:
- Nicht-immunisierten Kundinnen und Kunden ist der Zutritt zu Betrieben des Einzelhandels und zu Märkten, mit Ausnahme von Betrieben und Märkten der Grundversorgung, nicht gestattet. Als Betriebe und Märkte der Grundversorgen gelten:
Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel
(Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte - Abholangebote und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels sind für nicht-immunisierte Kundinnen und Kunden ohne Einschränkung zulässig.
- Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt auĂźerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger GrĂĽnde gestattet.
Die ab dem 24.11.2021 geltenden Regelungen zur Corona-Verordnung des Landes Baden-WĂĽrttemberg finden Sie hier
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Wiederholungstermine
Corona-Schutzimpfung
#dranbleiben - Impfaktion ohne Termin!
Aufgrund der großen Anzahl an Impfwilligen haben sich die Impfärzte mit Ihrem Team bereit erklärt, erneut am
Montag, den 22. November 2021 von 13 bis 18 Uhr und
Montag, den 06. Dezember 2021 von 13 bis 18 Uhr
in die ehemalige Grundschule Brenz (TurnstraĂźe 33) nach Sontheim an der Brenz zu kommen und Impfungen gegen den Corona-Virus durchzufĂĽhren.
Geimpft werden können alle Impfwilligen. Egal, ob es sich um eine Erst-, Zweit- oder Dritt-Impfung handelt. Es stehen alle Impfstoffe parat und jeder Impfwillige kann sich impfen lassen. Die Zweitimpfung kann bereits nach einem Zeitraum von 3 – 6 Wochen erfolgen.
Bitte beachten: Die Dritt-Impfung ist erst 6 Monate nach der Zweit-Impfung möglich.
Mitzubringen sind:
- Krankenkarte oder Personalausweis
- Impfausweis (wenn vorhanden)